Baubewilligungsfreie Bauvorhaben
Das Erstellen von kleinen unbewohnten Nebenbauten bedarf keiner Baubewilligung. Der Grenzabstand für solche Bauten beträgt gemäss Baureglement 2 Meter. Mit der Zustimmungserklärung für bewilligungsfreie Bauvorhaben der betroffenen Nachbarn ist der Grenzanbau oder eine Unterschreitung dieses Abstandes zulässig.
Keiner Baubewilligung bedürfen:
- Garten- und Aussenraumgestaltung, insofern die Grünfläche nicht verändert wird
- Fahrnisbauten (Zirkuszelte)
- Einrichten von Feuerstellen und Cheminées
- Automaten und kleine Behälter (Robidog)
- Ausser in Ortsbildschutzgebieten und an besonders schutzwürdigen Gebäuden:
- Parabolantennen bis 60 cm Durchmesser an Fassaden in deren Farbe;
- Bis zu zwei höchstens 0,8 m2 grosse Dachflächenfenster pro Hauptdachfläche.
Detailliertere Angaben über die baubewilligungsfreien Bauvorhaben sind in Artikel 5 des Baubewilligungsdekretes (BewD) aufgeführt.