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Baubewilligungsfreie Bauvorhaben

Das Erstellen von kleinen unbewohnten Nebenbauten bedarf keiner Baubewilligung. Der Grenzabstand für solche Bauten beträgt gemäss Baureglement 2 Meter. Mit der Zustimmungserklärung für bewilligungsfreie Bauvorhaben der betroffenen Nachbarn ist der Grenzanbau oder eine Unterschreitung dieses Abstandes zulässig.

Keiner Baubewilligung bedürfen:

  • Garten- und Aussenraumgestaltung, insofern die Grünfläche nicht verändert wird
  • Fahrnisbauten (Zirkuszelte)
  • Einrichten von Feuerstellen und Cheminées
  • Automaten und kleine Behälter (Robidog)
  • Ausser in Ortsbildschutzgebieten und an besonders schutzwürdigen Gebäuden:
    - Parabolantennen bis 60 cm Durchmesser an Fassaden in deren Farbe;
    - Bis zu zwei höchstens 0,8 m2 grosse Dachflächenfenster pro Hauptdachfläche.

Detailliertere Angaben über die baubewilligungsfreien Bauvorhaben sind in Artikel 5 des Baubewilligungsdekretes (BewD) aufgeführt.

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