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Zusatzfinanzierung Energieberatung

Im Rahmen der Umsetzung des «Berner Energieabkommen» Stufe II (BEakom) subventioniert die Gemeinde Utzenstorf Beratungskosten der Energieberatungsstelle Region Emmental für Liegenschaften in Utzenstorf.

Für die Rückerstattung gelten folgende Bedingungen:

  • Die Beratung ist für eine Liegenschaft in Utzenstorf erfolgt.
  • Pro Liegenschaft werden maximal CHF 100.00 zurückerstattet.
  • Die Auszahlung erfolgt jeweils per Ende des Halbjahres nach Zustellung
    • des ausgefüllten Fragebogen (siehe rechte Spalte);
    • der Rechnungskopie der Regionalen Energieberatung Region Emmental;
    • eines Einzahlungsscheins des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag. Beiträge können maximal ein Jahr nach Rechnungsstellung durch die Energieberatung Region Emmental eingefordert werden.

Gesuche mit den erforderlichen Unterlagen einsenden an:

Abteilung Bau
Hauptstrasse 28
Postfach 139
3427 Utzenstorf

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