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Schlichtungsbehörde

Nach der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) ist vor jeder gerichtlichen Streitigkeit ein Schlichtungsverfahren vor einer regionalen Schlichtungsbehörde durchzuführen. Diese versucht in formloser Verhandlung die Parteien zu versöhnen, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

Sind Sie in eine Streitigkeit verwickelt oder brauchen Sie Rechtsberatung zur Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen, wenden Sie sich an die zuständige Schlichtungsbehörde.

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