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Tombola

Seit 1. Januar 2010 sind Tombolas, soweit sie nicht unter das eidgenössische Lotteriegesetz fallen, ohne Bewilligung zulässig, müssen aber gemeldet werden. Ihre Erträge dürfen nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden. Informationen zu Bewilligungen und Meldungen stehen auf der Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern zur Verfügung.

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