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Fakultatives Referendum

Verpflichtungskredit brutto CHF 217'800

Nach Artikel 12 Absatz 2 sowie Artikel 27 des Organisationsreglements 2017 können zwei Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates über eine einmalige Ausgabe von CHF 150‘000.00 bis CHF 300‘000.00 der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird.

Folgender Gemeinderatsbeschluss vom 19. Februar 2024 untersteht dem fakultativen Referendum:

«Für die Erneuerung der Parkplätze West und Ost sowie die Zufahrt Nord im Friedhofareal wird unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 217'800.00 bewilligt und freigegeben.»

Die Unterlagen können ab dem 7. März 2024 beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung und hier eingesehen werden.

Ablauf der Referendumsfrist

8. April 2024

Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften

67

Einreichungsstelle

Gemeinderat Utzenstorf, Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 28, 3427 Utzenstorf

Der Gemeinderat

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