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Revitalisierung Ämmeschache-Urtenesumpf

Öffentliche Auflage kommunaler Wasserbauplan

Der Schwellenverband Emme I. Sektion legt gestützt auf Art. 21 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) den Wasserbauplan für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Gemeinden

Utzenstorf und Bätterkinden

Wasserbauträger

Schwellenverband Emme I. Sektion

Gewässer

Emme, Grundbach und Fabrikkanal

Ort

GEWISS Km 10.189 bis Km 12.170, Utzenstorf - Bätterkinden

Koordinaten

von 2'608'065 / 1'220'920 bis 2'607'550 / 1'219'090

Vorhaben

  • Sicherstellen des 100-jährlichen Hochwasserabflusses von 630 m3/s durch Aufweitung der Emme auf einer Distanz von rund 1.9 km
  • naturnahe Fluss- und Ufergestaltung mit Einbau von Strukturelementen
  • Wiederherstellen der Längsvernetzung durch Abbruch einer Schwelle
  • Revitalisierung des Grundbachs und Neubau der Einmündung in die Emme
  • Verlegen der militärischen Übersetzstelle rund 50 m flussaufwärts
  • Sichern der Fundamente und Unterseite der Bätterkindenbrücke

Beanspruchte Ausnahmen

  • Rodung und Ersatzaufforstung gemäss Art. 5 bis 7 Bundesgesetz über Wald vom 4.10.1991 (WaG) und Art. 19 kantonales Waldgesetz vom 5.5.1997 (KVVG)
  • nichtforstliche KIeinbauten/-anlagen gemäss Art. 16 WaG und Art. 35 KWaV
  • Unterschreiten Waldabstand gemäss Art. 17 WaG und Art. 25 bis 27 KWaG
  • Ausnahmen nach Art. 48 Abs. 3 WBG
  • Eingriffe in die Ufervegetation gemäss Art. 18 Abs. 1bis und 1ter, Art. 21 und 22 Abs. 2 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz
  • vom 1.7.1966 (NHG) und Art. 12, 13 Abs. 3 und Art. 17 kantonale Naturschutzverordnung vom 10.11.1993 (NSchV)
  • Art. 11 kantonales Gewässerschutzgesetz vom 11.11.1996 (KGSchG)
  • Eingriffe ins Grundwasser nach Art. 26 KGV
  • Fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8 bis 10 Bundesgesetz über die Fischerei vom 21.6.1991 (BGF) und Art. 8 bis 10 und 13 kantonales Fischereigesetz vom 21.6.1995 (FiG)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone gemäss Art. 24 Bundesgesetz über die Raumplanung vorn 22.6.1979 (RPG) i.V.m. Art. 5 und 30 Abs. WBG
  • Eingriff ins Fuss- und Wanderwegnetz gemäss Art. 6 und 7 Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege vom 4.10.1985 (FWG)

Rodung

temporäre Rodung: 86'909 m2
Gemeinde Bätterkinden: Parzellen Nrn. 204, 234, 272, 486, 644, 646, 1388, 1667, 1866, 1901, 1902; 1903, 1904, 1905, 44, 131, 174, 278, 279, 430, 1439, 1440, 1669, 1670, 1673, 1801 und 1895
Gemeinde Utzenstorf: Parzellen Nrn. 2198 und 836

permanente Rodung: 600 m2
Gemeinde Bätterkinden: Parzellen Nrn. 1667 und 1866
Gemeinde Utzenstorf: Parzelle Nr. 2198

Auflage- und Einsprachefrist

28.07.2022 bis 31.08.2022

Auflage- und Einsprachestellen

Gemeindeverwaltung Utzenstorf, Hauptstrasse 28, Postfach 139, 3427 Utzenstorf

Gemeindeverwaltung Bätterkinden, Bahnhofstrasse 4, Postfach 63, 3315 Bätterkinden

Aussteckung

Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt: Verpfählung der neuen Böschungsoberkante der Emme

Einsprachen und Rechtsverwahrungen zum Projekt sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.

Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Oberingenieurkreis IV
Tiefbauamt des Kantons Bern

Information zum Arbeitsstand Mitte Juni 2020 und geplanter Bauunterbruch

Für die Umsetzung des Revitalisierungsprojekts Ämmeschache – Urtenesumpf wird seit 14 Monaten gebaut. Nach den baulichen Massnahmen im Gewässerbereich kann jetzt die Emme das Bachbett formen. Wie geplant wurden für den Damm rund 60‘000 m3 Material vor Ort gewonnen, transportiert und eingebaut. Aufgrund der Witterungsverhältnisse im Herbst 2019 konnte der Damm nicht wie gewünscht im Jahr 2019 bis auf die erforderliche Höhe eingebaut werden. Nun ist es soweit, der Damm hat heute nach dem trockenen Frühling 2020 seine endgültige Höhe erreicht, um den Hochwasserschutz weiterhin zu gewährleisten.

Erschwernisse

Bei den Aushubarbeiten kam belastetes Material zum Vorschein. Das belastete Material, Schlacke, am linken Emmeufer musste auf seinen Verschmutzungsgrad im Labor untersucht werden. Es wurden rund 700 t Schlacke rückgebaut und in der Deponie Teuftal entsorgt. Die zusätzlichen Aufwendungen für den Ausbau und die Entsorgung der Schlacke führen zu keinen Mehrkosten für das Projekt.

Was konnte bis heute umgesetzt werden?

Arbeiten am rechten Ufer, Seite Utzenstorf

  • Der neue 1.3 Km lange Hochwasserdamm konnte auf die erforderliche Höhe geschüttet werden.
  • Waldboden wurde auf einer erheblichen Länge des Damms  und Kleintier-Struktur-elemente in der Dammböschung angelegt.
  • Der bestehende Uferverbau am rechten Ufer wurde entfernt. Vorhandene Blocksteine konn-ten für die neuen Ufersicherungen wiederverwendet werden.
  • Rückwärtige Ufersicherungen mit Natursteinblöcken wurden auf einer Länge von 270 m eingebaut
  • Teilabbruch der Betonschwelle

Arbeiten am linken Ufer, Seite Bätterkinden

  • Am linken Ufer (oberhalb der Urtenenmündung) wurde das Material für die Aufweitung abgetragen und direkt für den Dammbau verwendet sowie der bestehende Verbau rückgebaut.
  • Die Ufersicherung (Blockverbau) wurde vom Schalunenwehr bis rund 140 m unterhalb der Urtenemündung eingebaut und die Böschungen wieder bepflanzt.

Geplanter Bauunterbruch bis September 2020

Aufgrund der aktuellen Lage in Bezug auf COVID-19 und den damit verbundenen ausfallenden Ferienreisen, könnte es zu erhöhter Frequentierung von Naherholungssuchenden während den Sommermonaten an der Emme führen. Die Bauherrschaft hat dies erkannt und sich entschieden, während den Sommermonaten in diesem Jahr (2020) die Bauarbeiten zu unterbrechen. Der Baufortschritt erlaubt einen rund 3 monatigen Unterbruch. Während und nach dem Unterbruch der Bauarbeiten ist der neue Dammweg für Fusgänger und Velofahrer offen.

Im September 2020 werden die wasserbaulichen Bauarbeiten wieder aufgenommen und in den Wintermonaten 2020 / 2021 umgesetzt. Nach Wiederaufnahme der Arbeiten ist mit Behinderungen auf dem neuen Dammweg zu rechnen. Das gilt auch während dem Einbau der Planie (Mergel) auf dem Dammweg im Frühjahr 2021.

Wie geplant, werden die Bauarbeiten laufend den Witterungsverhältnissen angepasst. Der Fortschritt der Arbeiten nach der Wiederaufnahme richtet sich nach den Witterungseinflüssen, aber auch nach den Wasserständen in der Emme.

Bis Ende Jahr 2020 sind noch folgende Arbeiten geplant:

  • Fortsetzung Ufersicherungen (Blockverbau) am rechten Ufer (Seite Utzenstorf) zum Schutz des neuen Hochwasserdamms auf einer Länge von rund 440 m. Für den zu bauenden Uferschutz sind voraussichtlich weitere Lieferungen von Natursteinblöcken erforderlich
  • Fertigstellung Dammböschungen
  • Uferanrisse am rechten Ufer (Seite Utzenstorf) und am linken Ufer (Seite Bätterkinden) unterhalb Urtenemündung bis Naturschutzgrenze
  • Weiher bei der Urtene bauen
  • Durchbrüche in den bestehenden Damm erstellen
  • Beginn mit dem Bau von Strukturelementen in der Emmesohle

Alle am Bau beteiligten haben das Ziel, die Hauptarbeiten bis im Frühling 2021 abzuschliessen. Es ist durchaus möglich, dass einzelne Massnahmen nach dem Frühling 2021 noch umgesetzt werden. Unter anderem werden nach Abschluss der Bauarbeiten noch weitere 3 Jahre lang die aufkommenden Neophyten im Projektperimeter bekämpft sowie die nötigen Pflegearbeiten bei der Neuanpflanzung sichergestellt.

Für die Rücksichtnahme gegenüber der Natur und der Neuanpflanzungen sowie für das Verständnis der Einschränkungen im Projektperimeter über die letzten 14 Monaten und den noch bevorstehenden Monaten dankt der Schwellenverband Emme I. Sektion der Bevölkerung.

Information zum Arbeitsstand Mitte August 2019

Seit dem Spatenstich Anfang April 2019 ist knapp ein halbes Jahr vergangen. Die Arbeiten für das Revitalisierungsprojekt Ämmeschache-Urtenesumpf liegen dank dem bisherigen Wetter, trotz der regelmässig erhöhten Wasserstände, im Fahrplan. Sogar etwas voraus.

Erschwernisse

Im Rahmen des Projekts wurden zur Beurteilung des vorhandenen Materials sowie des Untergrunds beim neuen Hochwasserdamm Baggerschlitze durchgeführt. Nach dem Abtrag des Waldbodens wurde festgestellt, dass die erforderliche Untergrundschicht für den neuen Dammaufbau nicht flächendeckend zum Vorschein kam. Aus diesem Grund musste zusätzliches Dichtungsmaterial zur Ergänzung des Untergrunds angeliefert werden. Dies führte dazu, dass nicht geplante Transporte durchgeführt werden mussten, die bis im September 2019 dauern können.

Was konnte bis heute umgesetzt werden?

Arbeiten am rechten Ufer, Seite Utzenstorf

  • Vom zu erstellenden Hochwasserdamm konnte ab dem ehemaligen Kieswerkareal Emmeaufwärts, auf einer Länge von rund 400 m, der Hochwasserdamm auf die erforderliche Höhe geschüttet werden.
  • Für weitere rund 250 m sind die Schüttarbeiten für den Hochwasserdamm im Gange.
  • Bis zum Schalunenwehr, noch rund 360 m, wird der Untergrund für den Hochwasserdamm vorbereitet.

Arbeiten am linken Ufer, Seite Bätterkinden

  • Am linken Ufer (oberhalb der Urtenenmündung) wird das Material für die Aufweitung abgetragen und direkt für den Dammbau verwendet. Auf rund der halben Strecke konnte bereits Material abgetragen und ans rechte Ufer geführt werden.
  • Die Ufersicherung (Blockverbau) wird laufend eingebaut.

Wie geplant, werden die Bauarbeiten laufend den Witterungsverhältnissen angepasst. Solange das Wetter (nicht zu nass und nicht zu trocken) mithilft, wird am neuen Hochwasserdamm und am Uferverbau am linken Ufer gearbeitet. Bei ungünstigeren Witterungsbedingungen wird auf Arbeiten wie z.B. die Ufersicherungen am rechten Ufer (Seite Utzenstorf) ausgewichen.

Der Fortschritt der Arbeiten richtet sich nach den Witterungseinflüssen aber auch nach den Wasserständen in der Emme. Aufgrund des guten Fortschritts, könnte bis Ende 2019 der Damm allenfalls bis zum ehemaligen Kieswerkareal erstellt werden.

Bis Ende Jahr 2019 sind noch folgende Arbeiten geplant

  • Weitere Rodungsphase im September / Oktober für Damm und Ufersicherungen mit Abtransport des Holzes.
  • Der rund 1.3 km lange neue Hochwasserdamm wird auf die erforderliche Höhe geschüttet (die Fertigstellung des neuen Damms wird voraussichtlich erst im Frühjahr / Sommer 2020 erfolgen).
  • Beginn mit Ufersicherungen (Blockverbau) am rechten Ufer (Seite Utzenstorf) zum Schutz des neuen Hochwasserdamms. Für den zu bauenden Uferschutz sind Lieferungen von Natursteinblöcken erforderlich.

Das Revitalisierungsprojekt «Ämmeschache – Urtenesumpf» an der Emme startet mit der Ausführung

Heute ist die Emme im Abschnitt Ämmeschache – Urtenesumpf in den Gemeinden Utzenstorf und Bätterkinden kanalisiert und weist wesentliche ökologische Defizite auf. Die Ufer sind mit Holzstämmen, welche mit Eisenbahnschienen fixiert sind, oder Blocksatz gesichert und befinden sich generell in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Dem umliegenden ehemaligen Auenwald fehlt jegliche Dynamik. Zudem befindet sich der gesamte zu revitalisierende Abschnitt in einer Restwasserstrecke, bei der es allerdings aufgrund der bestehenden Konzessionen kaum eine Verbesserung geben wird.

Die Abteilung Naturförderung des Kantons Bern verfolgt das Ziel, diesen Abschnitt der Emme, welcher gleichzeitig in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung liegt, zu revitalisieren. Die Emme soll das Gerinne möglichst eigendynamisch umformen können und somit ökologisch wertvollen Lebensraum schaffen.

Um der Emme mehr Freiraum zur Verfügung zu stellen, wird der Hochwasserschutz-damm am rechten Ufer bis an den Grundbach, verlegt. Der Grundbach selbst ist ein ökologisch wertvolles Gewässer und erfährt bei dieser Gelegenheit eine «sanfte» Renaturierung. Neue Emmeläufe mit Kiesbänken, vergleichbar mit der Ämmebire, können sich entwickeln. Stehende Gewässer und lichte Wälder ermöglichen die Entwicklung typischer Vegetationsgemeinschaften des Auenwaldes.

Das kantonale Naturschutzgebiet Ämmeschache – Urtenesumpf bleibt den Besuchenden, auch nach der Revitalisierung, mit gleichbleibenden Schutzbestimmungen erhalten. Der neue Dammweg und die Brätelstelle beim alten Kieswerk werden für die Bevölkerung zur Erholung aufgewertet. Der Flussraum der Emme wird im Einklang mit den Anforderungen an die Pflanzen- und Tierwelt als Erholungsraum genutzt; in den störungsempfindlichen Gebieten des Urtenesumpf herrscht genügend Ruhe für die Natur.

Baustart mit den Rodungsarbeiten im März 2019

Für den Bau des neuen Dammes entlang des Grundbaches beginnen die Rodungsarbeiten anfangs März 2019. Diese erste Rodungsetappe muss bis Ende März erledigt sein, da im April die Schonzeit der Natur (Fortpflanzungszeit verschiedenster Organismen, auch die der Vögel) beginnt. Im Sommer 2019 startet das Projekt mit der Materialgewinnung, der Sicherung des Kanals mit einem Blockverbau und der Dammschüttung. Die Arbeiten werden voraussichtlich drei Jahre dauern.

Wir bitten Sie die Signalisation zur Lenkung der Besucher/-innen zu Ihrer eigenen Sicherheit zu beachten und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

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